Anerkennung der Angebote der Nachbarschaftshilfe durch das Landratsamt Ortenau
Ab dem 1. Oktober sind die Angebote der Nachbarschaftshilfe für stundenweise persönliche Unterstützung und Hilfen im Rahmen der sogenannten Unterstützungsangeboteverordnung durch das Landratsamt Ortenau anerkannt. In den letzten Monaten haben wir die Voraussetzungen für die Anerkennung geschaffen. Diese ist an gesetzlich vorgeschriebene Regelungen geknüpft. Dazu gehörte u.a. die Erweiterung unseres Teams durch die Pflegefachfrau Katja Kohler.
Die Anerkennung ermöglicht Personen, bei denen ein Pflegegrad vorliegt und die in ihrem Zuhause leben, zukünftig die Rechnungen bei der Pflegeversicherung im Rahmen des § 45 SGB XI einzureichen. Alle Personen die von der Pflegekasse einen Pflegegrad erhalten und in ihrer Häuslichkeit gepflegt werden, haben Anspruch auf einen sogenannten Entlastungsbetrag (125.- Euro/Monat). Dieser Betrag kann für die Angebote zur Unterstützung im Alltag durch die Nachbarschaftshilfe verwendet werden.
Die Nachbarschaftshelfer*innen unterstützen beim Einkaufen, beim Kochen, bei Tätigkeiten in und rund ums Haus, die älteren oder kranken Menschen nicht mehr so leicht von der Hand gehen. Außerdem stehen sie stundenweise für persönliche Gespräche, Spaziergänge, Begleitung zum Arzt oder bei Behördengängen zur Verfügung.
Der Entlastungsbetrag kann auch eingesetzt werden, wenn pflegende Angehörige eine Auszeit benötigen, um sich zu erholen, Kraft zu tanken oder um einfach einmal ohne Zeitdruck für sich etwas tun zu können. Die Betreuung ihres pflegebedürftigen Angehörigen während der „Auszeit“ wird dann von der Nachbarschaftshilfe übernommen.